Eigenbedarfskündigung
Mieter sind in Deutschland besonders geschützt
Der Mietvertrag kann vom Vermieter nur gekündigt werden, wenn Sie als Mieter Ihre Vertragspflichten nicht erfüllen oder wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Der häufigste Grund einer Kündigung ist das Anmelden auf Eigenbedarf durch den Vermieter. Dafür sind klare gesetzliche Regeln einzuhalten. Eine Eigenbedarfskündigung ist dann rechtens, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, einen engen Familienangehörigen (z. B.: Ehe oder eingetragener Lebenspartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Nichten, Neffen und Schwiegereltern) oder ein Mitglied seines Haushalts (Lebensgefährte/in und deren Kinder, Pflegekinder, Pflegepersonal, Hausangestellte) benötigt.
Damit eine Eigenbedarfskündigung rechtskräftig ist, benötigt der Vermieter gute Gründe:
– Der Vermieter benötigt mehr Platz, da er heiratet oder
Familienzuwachs erwartet.
– Die Kinder des Vermieters benötigen getrennte Zimmer.
– Familienmitglieder oder Kinder des Vermieters benötigen eine
eigene Wohnung.
– Der Vermieter oder Familienmitglieder benötigen das Haus / die
Wohnung nach einer Trennung oder Scheidung.
– Angehörige sollen in der Wohnung gepflegt werden und
Pflegepersonal muss mit einziehen.
– Der neue Arbeitsplatz des Vermieters ist in der Nähe seiner
Wohnung.
– Der Vermieter oder ein Angehöriger hat selbst eine
Eigenbedarfskündigung bekommen.
– Dem Vermieter würden selbst finanzielle Nachteile entstehen,
wenn er die Wohnung nicht selbst nutzen könnte. Ein
gewinnbringenderer Verkauf ohne Mieter ist jedoch kein
Kündigungsgrund. VERKAUF/ KAUF BRICHT MIETE NICHT.
Wie schreibe ich eine Eigenbedarfskündigung richtig?
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