Ist es dem Vermieter erlaubt, eine Bonitätsauskunft einzufordern?

Die Antwort lautet JA. Der Vermieter darf einen Nachweis der Bonität einfordern, bevor er einen Mietvertrag abschließt. Denn jeder Vermieter möchte sich vor unliebsamen Erfahrungen mit Mietnomaden und Mietausfällen schützen. Er darf jedoch nicht von jedem Mietinteressenten bei der Besichtigung eine Bonitätsauskunft verlangen, sondern eben nur von dem Mietinteressenten, mit dem er den Mietvertrag schließen möchte.

 

Die SCHUFA-Auskunft ist die bekannteste Bonitätsauskunft

Für Mietinteressenten gibt es die SCHUFA-Bonitätsauskunft, sie kostet 29,95 € und kann online angefordert werden. Die Bonitätsauskunft besteht aus zwei Teilen, wobei der erste Teil die Bonitätsauskunft für den Vermieter ist. Hier wird nur mitgeteilt, ob Sie zuverlässig Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Der zweite Teil ist ausschließlich nur für Sie selbst bestimmt und gibt detaillierte Informationen über Kredite, Anfragen von Online-Händlern oder ähnliches.

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